Episode 98: Umsetzung der Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende
Praxisanleiter*innen in der Pflegeausbildung müssen jedes Jahr den Besuch von 24 Fortbildungsstunden mit berufspädagogischem Schwerpunkt nachweisen, um anleitend tätig sein zu dürfen. Das schreibt das Pflegeberufegesetz vor. Die Bundesländer regeln dazu die näheren Bestimmungen. Es stellt sich die Frage, wie diese verpflichtenden Fortbildungen umgesetzt werden. Welche Inhalte werden dort thematisiert, in welcher Form finden die Fortbildungen statt und welche Qualifikation haben die Personen, die diese Fortbildungen planen und anbieten? Diesen und weiteren Fragen gingen Martina Coenen (M.A.) und Marija Domjanovic (M.A.) im Rahmen ihrer gemeinsamen Masterarbeit nach. Über ihre Forschungsergebnisse und Einschätzungen unterhalte ich mich in dieser Episode.
Weitere Informationen:
Coenen, Martina / Domjanovic, Marija (2024): Umsetzung der berufspädagogischen Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende in der Pflege. Masterarbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln.
Die Videos und die Grafiken von Pflege-Bildung erscheinen unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen).