Episode 15: Vorbehaltene Tätigkeiten

Mit dem Pflegeberufegesetz werden erstmals Tätigkeiten definiert, die ausschließlich von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen. Dazu gehört auch die Erfassung des Pflegebedarfs. Der Frage, wie es zu diesen vorbehaltenen Tätigkeiten gekommen ist, sind Beate Maria Greve (M.A.) und Daniela Thomas (M.A.) in ihrer Masterarbeit nachgegangen. Mit der Methode der Diskursanalyse haben sie eine große Zahl von Artikeln aus der Fachzeitschrift Die Schwester/Der Pfleger gesichtet und die Fachdiskussion zum Thema Pflegebedarfseinschätzung untersucht. In dieser Podcastepisode unterhalten wir uns über die durchgeführte Untersuchung und über die Schlussfolgerungen, die sie aus den Erkenntnissen zu den vorbehaltenen Tätigkeiten für die Pflegebildung ziehen.

Weitere Informationen